Neues Buttongesetz: 13 “Gratis (3D) Buttons” für Shopbetreiber und Internetmarketer

Neues Buttongesetz: 13 “Gratis (3D) Buttons” für Shopbetreiber und Internetmarketer

Ab 01.08.2012 tritt ein neues Gesetz zur Buttonvorschrift für alle Personen, die im Internet Produkte oder Dienstleistungen anbieten, in Kraft. Im Fachchargo der Internet-Unternehmer spricht man von der Button-Lösung. Das neue Gesetz wurde zum Schutz der Verbraucher vor Abofallen erstellt. Sollte ein Button fehlerhaft sein, so kommt es zu keinem wirksamen Kaufvertrag!

Leider reicht es nicht, nur den Button auf der Website/ Landingpage/ Verkaufsseite zu bearbeiten, um den neuen Gesetzvorschriften gerecht zu werden. Laut Gesetz müssen Produktinformationen, Preisangaben und alle weiteren für den Kunden anfallenden zusätzlichen Kosten in der Nähe zum Bestell-Button angezeigt werden. Also bevor die Bestellung abgegeben wird, müssen klar und verständlich die Produktinformationen und Preisangaben ersichtlich sein. Ja sie müssen sogar hervorgehoben werden. Oft wird in den Shop-AGB angegeben, an welcher Stelle, mit welcher Handlung der Vertrag zustande kommt und an genau dieser Stelle muss jetzt der neue Button mit allen Informationen platziert werden. Auch die Mindestlaufzeit des Vertrages oder weiter anfallende Liefer- und Versandkosten müssen dabei angegeben werden.

Für den Button selbst bedeutet dies, dass dieser ebenfalls klar ersichtlich ist und mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet ist. Die Beschriftung kann nur in eine entsprechend eindeutige Formulierung abgewandelt werden. Kurz um, ein Unternehmer hat die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, mit einer Zahlung einverstanden zu sein und sich dazu verpflichtet. Welche Beschriftungen genau zulässig sind, werden die ersten Urteile beweisen. Für den Anfang sollte man da kein großes Risiko als Unternehmer eingehen. Ist der Button also nicht rechtskonform nach Absatz 3, § 312g BGB, dann ist auch bei keiner Bestellung über diesen ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen. Als Button oder Schaltfläche versteht der Gesetzgeber alle Elemente, die ein Kunde mit der Maus anklicken oder bei Touchscreens mit der Hand antippen muss, um etwas bestellen zu können. Auch Links gehören zu Schaltflächen und müssen entsprechend klar beschriftet sein.

Eine Ausnahme von der neuen Gesetzgebung sind Internetauktionsplattformen. Da ein Verbraucher bei der Nutzung einer Internetauktionsplattform davon ausgehen muss, dass er die Auktionsware bestellt und bezahlen muss, können die alten Button mit „Gebot abgeben“ bzw. „Gebot bestätigen“ beibehalten werden.

Ich habe für Sie schon einmal ein paar neue Buttons (Ich bestelle kostenpflichtig, kaufen, jetzt kaufen, Zahlungspflichtigen Vertrag schließen) erstellt – als kostenlosen Service für meine Blog-Leser.

(Recht Maustaste – Grafik speichern unter)

PS: Das ist ein (kleiner) kostenloser Auszug aus dem Grafik Paket “Crazy Business 2.0″, welches ich gemeinsam mit einem Top Grafiker erstellt habe. Tragen Sie sich hier ein, und erhalten Sie weitere 10 Premium Grafiken zum kostenlosen Download sowie Infos zum Grafik Paket. Hier eintragen: http://system.lead-motor.com/f/35645/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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26 Responses to Neues Buttongesetz: 13 “Gratis (3D) Buttons” für Shopbetreiber und Internetmarketer


  1. das nenne ich echten Mehrwert für Interessenten und Kunden. Vielen Dank dafür.

    ich werde diese Downloads in einen passenden Artikel erwähnen.

    Beste Grüße

    Enrico Schütze

  2. Deine erstellten neuen Button gefallen mir sehr gut.

    Genau genommen ist die neue Regelung des § 312g BGB nicht ganz neu, sondern erinnert die Shop-Betreiber daran, dass schon nach der bestehenden gesetzliche Regelung jeder Unternehmer eine Reihe von Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher unterliegt.

    So gesehen sollte es eigentlich für jeden redlichen Online-Unternehmer eine Selbstverständlichkeit sein, dass er den Verbraucher klare und verständliche Informationen zum Produkt bzw. der Dienstleistung anbietet.

    Da es jedoch in der Vergangenheit immer wieder “Schwarze Schafe” gegeben hat, die mit sogenannten Abo-Fallen den Verbraucher durch die Hintertür das Geld aus der Tasche gezogen haben, haben wir es jetzt mit dem neuen § 312g BGB verbindlich im Gesetz stehen. Die Rechtsfolge für Unternehmer, die sich an diese Aufklärungspflichten nicht halten ist, dass es in diesem Fall kein verbindlicher Vertrag abgeschlossen wird.

  3. Das ist ja ein toller Service, vielen Dank für deinen Artikel und die kostenfreie Bereitstellung der Button. Gern promote ich diesen Mehrwert

    Beste Grüße
    Marion

  4. Wibke Reinstein sagt:

    Herzlichen Dank.
    Leider ist der Button mit den besten Verkaufsprognosen nicht dabei.

  5. Dejan Novakovic sagt:

    Wow – danke für das toole Feedback und für das Teilen :)

    Freue mich wenn es so gut angenommen wird.
    Ich bin gerne 22,5 Std. :) für Euch am Design gesessen.

  6. Na das ist ja mal ein netter Zug und auch noch kostenfrei.
    Die sogenannten “großen Gurus” hätten daraus gleich wieder ein dickes fettes Paket geschnürt – natürlich kostenpflichtig -
    Werde es bei mir auf dem RatgeberPlanet natürlich gern weitergeben.

    Vielen Dank Dejan,

    auch im Namen meiner Leser
    auf http://www.RatgeberPlanet.de

  7. Andreas R. sagt:

    Hallo Dejan,

    dass ist ein toller Service von Dir. Du bist wirklich ein Robin Hood der Internetszene. Du bist ein leuchtnedes Beispiel wie es geht, Mehrwert zu erzeugen. Der Dank sei Dir gewiss.
    Ich werde den Mehrwert weiterposten.

    Einen lieben Gruß
    Andreas R.

  8. Thomas sagt:

    Vielen Dank für die Buttons.

  9. Stephan sagt:

    Hallo,
    guter Service. Leider ist es mit dem Button alleine nicht getan, wir sind schon wie Irre am ersetzen der Verkaufsseite/Salesletter der letzten Jahre um alles Rechtskonform zu haben.

    Denn der Button allein ist nur ein Baustein von vielen die beachtet/geändert werden müssen.

    In jeden Salesletter gehört nun auch die Auflistung der MwSt. einer genauen Produktspezifikation und der Auflistung weiterer Kosten und bei Abos noch die Laufzeit und und und.
    Ich habe viel im Netz gelesen und die meistem Leute machen es sich leicht, ich denke es werden viele Abmahnungen hageln und Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe, es kann also teuer werden, gerade wenn man ein Ebook mit fertiger nicht rechtskonformer Verkaufsseite ins Netz stellt. Davon gibt es ja tausende und ich denke viele haben die im Netz und bereits vergessen. Doch das Internet vergißt nichts. Man kann nur hoffen das ihr alle ausreichend Vorsorge getroffen habt.

    Grüße
    Stephan

  10. Das ist mal ein Artikel mit Mehrwert für alle Marketer. Deckt so ziemlich alle, wohl bekannten, Designs ab. Daumen hoch. Man sollte aber nicht vergessen, dass auch andere Angaben jetzt im Focus sind. Und die sind nicht mit einem einfachen Buttontausch zu lösen. Die wichtigsten Vorgaben betreffen die Umsatzsteuer und die Versandkosten. Sämtliche Preise sind so anzugeben, dass klar erkennbar ist, ob die Umsatzsteuer bereits enthalten ist oder nicht. Daneben muss für den Verbraucher klar ersichtlich werden, ob und in welcher Höhe Versandkosten bei der Bestellung anfallen. Das alles muß beim Bestellvorgang in umittelbarer, ersichtlicher Nähe des Bestellbuttons abgebildet werden. Wurde hier in der Vergangenheit noch das eine oder andere Auge zugedrückt ist ab 01.08.2012, wenn der Button in den Focus gerät damit zu rechnen, dass genau das herangezogen wird um Abzumahnen und Kaufverträge als ungültig zu erklaren.

  11. Vielen Dank, lieber Dejan, für den tollen Mehrwert, den du hier bietest. Daher habe ich gerne den “Share”-Button betätigt.

  12. Heinz Buser sagt:

    Hallo Dejan,

    toller Service. Ich bin verblüfft, weil andere daraus kostenpflichtige Produkte anpreisen.
    Solche Werkzeuge kosten normalerweise einiges Geld, respektive Zeit, um dies zu erstellen.
    Die Desing sind natürlich nur ein kleiner Teil im gesamten Internet Business. Solange die andere Arbeiten nicht umgesetzt wurden, wie Texte, Videos etc. nützt dies leider auch nichts.

    Beste Grüsse
    Heinz Buser

    • Dejan Novakovic sagt:

      Danke Heinz.
      Wollte es auch zunächst um 99 EUR verkaufen :)
      Hab mich aber das als Business Robin Hood dagegen entschieden.

      In den nächsten Wochen folgen noch einige kostenlose, aber natürlich auch kostenpflichtige Grafiken für Marketer und Webmaster. ;)

  13. Johann sagt:

    Hallo Dejan !

    Vielen Dank, für die GRATIS Button, die sich jeder von dir kostenlos herunterladen kann. Ich habe dich in Twitter erwähnt. Nochmals herzlichen Dank.

  14. Servas Dejan,
    voll leiwand, des is amoi a professioneller Service :D

    Bin sicher die eine oder andere Grafik werde ich bald einsetzen, wenn Du willst poste ich dann auch, wo ich den Button eingesetzt habe…. :)
    Also nur des Buttons wegen natürlich ;-)

    Lieben Gruß nach Wien
    und freut mich, dass wir uns beim Seminar in Potsdam kennengelernt hatten. Und der Tipp mit Gordon scheint ja auch zu fruchten :)

    Also, ein tolles Netzwerk entsteht,
    freu mich auf ein Wiedersehen irgendwann.

    Lieben Gruß,
    der ivan

    • Dejan Novakovic sagt:

      Danke für das tolle Feedback, Ivan :)

      Freue mich auch auf ein Wiedersehen….hoffe, dass Du mal in Wien bist.
      Der nächste Kongress/Seminar kommt garantiert.
      Und ich kann es auch jemden empfehlen – nichts kann ein persönliches Kennenlernen ersetzen.

      Und klar interessiert es mich *gg*

  15. Dejan Novakovic sagt:

    Danke nochmal für das tolle Feeback und für mehr als 250 shares, likes etc.
    So macht Arbeiten echt Spaß.

    Leider habt ihr mich auch motiviert mehr solchen kostenlosen Content/ Mehrwert zu produzieren. :)

  16. Joachim sagt:

    Hallo Dejan,

    prinzipiell sind die Buttons ja eine gute Idee :-)

    Preisfrage:
    Wo muss der Knopf “Zahlungspflichtig bestellen” stehen: Auf meiner Seite, von der ich zum Zahlungsanbieter (Paypal, Clickbank, Share-IT, …) weiterleite oder beim Zahlungsanbieter selber als letztes vom Kunden zu klickendes Element?

    Ein eigenes Payment werden die wenigsten Infoproduktanbieter haben …

    :-)

    Viele Grüße
    joachim

    • Joachim sagt:

      Und noch was: Wenn man z.B. auf Clickbank weiterleitet, die m.W. kein American Express anbieten, ist es eher ungeschickt, das AMEX-Logo unter dem Button zu zeigen. Von Cirrus ganz zu schweigen (kennt das in Europa überhaupt jemand?)

      Das Recherchieren des Themas “Markenrechte der Kreditkartenfirmen” überlasse ich auch gerne anderen :)

  17. Stephan sagt:

    Hi,
    nochmal nur mit dem Button alleine ist es nicht getan. Man muss die Produktspezifikationen aufführen etc.
    Siehe Beispiel: http://www.fanpagetools.de/webmastertools/kompozer

    Soll keine Werbung sein, sondern nur ein Beispiel wie es aussehen sollte, Infobox mit allen Infos und abgesetzter Zahlungsbutton mit gesetzeskonformer Beschriftung.

    Grüße
    Stephan

  18. [...] (31.07.): Habe gerade eine Seite entdeckt, auf der kostenlos ein paar Buttons angeboten werden. Die Buttons werden vom Business Robin Hood, Dejan Novakovic, [...]

  19. Andreas sagt:

    Hi Dejan,

    vielen Dank für die coolen Buttons und das du diese hier auf deinen Blog kostenlos zur Verfügung stellst.
    Ich kann die gut für den baldigen Launch meines Nischenseiten-Generators gebrauchen :-)
    Habe dich auch gleich mal mit in den RSS-Reader gepackt.

    Viele Grüße
    Andreas

    • Dejan Novakovic sagt:

      Gerne doch. Viel Erfolg beim Launch.
      Deine Idee finde ich gut – bin dann auf mehr Infos auf Deiner Seite gespannt. Werde ich im Auge behalten ;)

  20. Jörg Mengel sagt:

    Dass ist ein cooler zug von dir das du deine sehr schönen Buttons den ein oder anderen werde ich sicherlich noch verwenden danke mach weiter so.
    Beste Grüße Jörg Mengel

  21. Christian Fredebeul sagt:

    Auf der Suche nach Ideen für neue Buttons bin ich auf diesen Blog gestossen und wollte mich bedanken, weil du mir Zeit + Arbeit, und damit bares Geld erspart hast. Vielen Dank dafür!

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